Zäune sind weit mehr als einfache Abgrenzungen: Sie schaffen Privatsphäre im Garten, strukturieren Grundstücke, schützen vor neugierigen Blicken und wirken mitunter sogar lärmdämmend. Doch wer in Deutschland einen Zaun plant oder errichtet, sieht sich schnell mit unzähligen Vorschriften konfrontiert und das nicht nur auf Landes-, sondern auch auf kommunaler Ebene. Planen Sie Ihren Garten mit einem klassischen Gartenzaun oder gar einem Sichtschutzzaun aufzuwerten, dann sollten Sie sich im Vorfeld darüber informieren, welche Regelungen es neben der vorgeschriebenen Zaunhöhen zu beachten gibt.
- Welche Vorschriften regeln die Zaunhöhe?
- Wie hoch darf ein Zaun in Deutschland grundsätzlich sein?
- Gibt es eine bundesweit einheitliche Regelung?
- Was bedeutet „ortsüblich“ in Bezug auf die Zaunhöhe?
- Was sagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zur Einfriedung?
- Welche Rolle spielen kommunale Satzungen?
- Wie unterscheiden sich die Regelungen zur Zaunhöhe je nach Bundesland?
- Was gilt bei Sichtschutzwänden, Gabionen oder Mauern?
- Welche Unterschiede gelten für verschiedene Grundstücksgrenzen?
- Was ist bei Sichtschutz- und Lärmschutzwänden anders?
- Was passiert, wenn ein Zaun zu hoch ist?
- Diese 5 Dinge sollten Sie beachten
- Fazit
- Wie hoch darf ein Zaun sein?: Häufig gestellte Fragen
Alles auf einen Blick:
- Die zulässige Zaunhöhe ist in Deutschland nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern wird auf Landes- oder sogar Gemeindeebene festgelegt.
- Das BGB, die kommunalen Vorschriften sowie das Nachbarrecht regeln die wichtigsten Details zum Zaunbau inklusive der zulässigen Zaunhöhe. Jedes Bundesland hat eine andere genehmigungsfreie Maximalhöhe.
- Für eine verbindliche Auskunft über die zulässige Zaunhöhe sollten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt Ihrer Gemeinde halten.
- Wie Gartenzäune zählen auch Sichtschutzzäune, Mauern oder Gabionen als Einfriedung und unterliegen ebenfalls baurechtlichen Vorschriften.
- Streitigkeiten über die Zaunhöhe lassen sich meist durch frühzeitige Absprache und Dokumentation vermeiden.
Welche Vorschriften regeln die Zaunhöhe?
- Landesbauordnungen (LBO)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- kommunale Bebauungspläne
- kommunale Gestaltungssatzungen
- Nachbarschaftsgesetz des Bundeslandes
Wenn Sie auf einen Zaun setzen möchten, ist das also nicht nur eine bauliche Frage, sondern auch eine zivilrechtliche Angelegenheit – insbesondere dann, wenn es sich um eine Grenzbebauung handelt. Hierbei wird der Zaun direkt an der Grundstücksgrenze errichtet.
Wie hoch darf ein Zaun in Deutschland grundsätzlich sein?
Die zulässige Höhe eines Zauns richtet sich maßgeblich nach dem Standort, genauer gesagt nach den geltenden Regelungen im jeweiligen Bundesland. Denn die Vorschriften zur sogenannten Einfriedung werden nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern sind Ländersache. Je nach Bundesland und Region liegt die genehmigungsfreie Zaunhöhe meist zwischen 1,20 und 2,00 Metern. Wenden Sie sich am besten direkt an das zuständige Bauamt und informieren Sie sich, wie hoch Sie Ihren neuen Zaun in Ihrem Wohngebiet bauen dürfen.
Wenn Sie planen, einen Gartenzaun rund um Ihr Grundstück zu errichten, kommt es daher auf die örtlichen Bestimmungen an. In der Regel geben sowohl die Landesbauordnungen als auch kommunale Bebauungspläne konkrete Vorgaben zur zulässigen Höhe, zur Art und zur Gestaltung eines Zauns. Darüber hinaus kann auch das Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslands eine Rolle spielen. Zu hohe Zäune können das Ortsbild beeinträchtigen, Sichtachsen im öffentlichen Raum unterbrechen oder zu einer Einschränkung der Lichtverhältnisse auf Nachbargrundstücken führen. Solche Konstruktionen wirken schnell wie „Befestigungsanlagen“ – mit negativen Folgen für das nachbarschaftliche Miteinander.
Gibt es eine bundesweit einheitliche Regelung?
Eine bundesweit einheitliche Vorschrift zur zulässigen Zaunhöhe existiert nicht. Das liegt daran, dass das Bauordnungsrecht in Deutschland in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fällt. Jedes Land hat deshalb eigene Regelungen, die sich teils erheblich unterscheiden können. Darüber hinaus haben viele Städte und Gemeinden ergänzende Gestaltungssatzungen.
Warum sind Vorschriften zur Zaunhöhe Ländersache?
Das Bau- und Nachbarschaftsrecht fällt gemäß Grundgesetz in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Dass die baulichen Vorgaben in jedem Bundesland individuell festgelegt werden, dient nicht zuletzt dem Ziel, den örtlichen Baustil zu wahren und regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Durch kommunale Satzungen wie Bebauungspläne oder Gestaltungsvorgaben wird die ortsübliche Architektur nicht nur geschützt, sondern gezielt gestärkt, etwa durch Regelungen zu Höhe, Material oder Gestaltung von Einfriedungen, die sich harmonisch ins Gesamtbild einfügen sollen.
Was bedeutet „ortsüblich“ in Bezug auf die Zaunhöhe?
„Ortsüblich“ bedeutet, dass sich ein Bauvorhaben optisch in die Umgebung einfügt, ohne negativ aufzufallen. Entscheidend ist nicht der persönliche Geschmack, sondern was in der Nachbarschaft in Bezug auf Höhe, Gestaltung, Materialien und Farben überwiegt.
Wie prüfe ich die ortsübliche Zaunhöhe?
- Orientieren Sie sich an der Zaunhöhe und der Bauweise benachbarter Grundstücke.
- Sprechen Sie mit dem örtlichen Bauamt, um zu klären, was als ortsüblich gilt.
- Erkundigen Sie sich beim Amt nach dem geltenden Bebauungsplan. Dieser kann auch Vorgaben zum Denkmalschutz oder Ensembleschutz enthalten
Was sagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zur Einfriedung?
Das BGB regelt in mehreren Paragrafen die zivilrechtlichen Aspekte einer Einfriedung, insbesondere bei Zäunen an Grundstücksgrenzen, also wenn zwei Grundstücke eine gemeinsame Einfriedung nutzen. Besonders wichtig sind hierbei:
- § 903 BGB – Befugnisse des Eigentümers: Der Eigentümer darf mit seinem Grundstück nach Belieben verfahren, solange keine Gesetze oder Rechte Dritter entgegenstehen. Das schließt grundsätzlich auch das Aufstellen eines Zauns mit ein.
- § 921 BGB – Grenzeinrichtungen: Errichten zwei Nachbarn gemeinsam einen Zaun unmittelbar auf der Grundstücksgrenze, gilt dieser als gemeinschaftliche Grenzeinrichtung , sofern beide Parteien dem zustimmen.
- § 922 BGB – Instandhaltung gemeinsamer Einrichtungen: Diese Vorschrift regelt, dass gemeinschaftlich errichtete Zäune auch gemeinsam instand gehalten und finanziert werden müssen.
Grundsätzlich lässt sich festhalten: Das BGB schafft die rechtliche Grundlage für das Errichten von Einfriedungen, regelt jedoch nicht die Einfriedungspflicht selbst. Diese ist vielmehr im jeweiligen Nachbarrecht des Bundeslands verankert und unterscheidet sich regional teilweise erheblich.
Welche Rolle spielen kommunale Satzungen?
Die kommunalen Vorgaben ergänzen und konkretisieren das Landesrecht. Für den Zaunbau sollten Sie sich in erster Linie an der kommunalen Satzung Ihrer Gemeinde orientieren, dazu zählen unter anderem Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen. Ein Bebauungsplan ist ein verbindliches Planungsinstrument der Gemeinde. Er legt fest, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Für Grundstückseigentümer sind diese verbindlich.
Kommunale Einfriedungssatzungen regeln nicht nur die zulässige Zaunhöhe, sondern oft auch Material, Farbgebung, Transparenz und mitunter sogar eine Begrünungspflicht. Grundsätzlich verfolgen diese Regelungen das Ziel, das Ortsbild zu schützen, etwa in denkmalgeschützten Altstädten oder architektonisch einheitlich geplanten Wohngebieten. Informieren Sie sich daher frühzeitig bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die geltenden Vorschriften. Viele Bauämter bieten mittlerweile auch digitale Planungsassistenten oder online abrufbare Bebauungspläne an, mit denen sich die Anforderungen bereits im Vorfeld prüfen lassen.
Wo gilt die Einfriedungspflicht?
Gilt eine Einfriedungspflicht, dann müssen Sie per Gesetz Ihr Grundstück mit einem Zaun abgrenzen. In welcher Form eine Einfriedung vorgeschrieben ist, regeln die Nachbarrechtsgesetze der einzelnen Bundesländer. Eine solche Pflicht ist nicht überall vorgeschrieben.
Bundesland | Einfriedungspflicht |
---|---|
Baden-Württemberg | keine Pflicht (Ausnahme: möglich außerhalb des Ortskerns) |
Bayern | keine Einfriedungspflicht |
Bremen | keine Einfriedungspflicht |
Hamburg | keine Einfriedungspflicht |
Mecklenburg-Vorpommern | keine Einfriedungspflicht |
Sachsen | keine Einfriedungspflicht |
Berlin | Pflicht, wenn ortsüblich |
Brandenburg | Pflicht, wenn ortsüblich |
Hessen | Pflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke innerorts |
Nordrhein-Westfalen | Pflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke innerorts |
Niedersachsen | Pflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke innerorts |
Schleswig-Holstein | Pflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke innerorts |
Ziel dieser Regelung ist es, Streitigkeiten zwischen Nachbarn zu vermeiden, klare Grenzverhältnisse zu schaffen und in bestimmten Fällen auch Schutzfunktionen zu erfüllen, etwa als Sichtschutz, zur Sicherung vor dem Betreten durch Dritte oder zur Wahrung der Privatsphäre. Auch welche Art der Einfriedung zulässig oder vorgeschrieben ist, hängt von der jeweiligen Landesgesetzgebung sowie den kommunalen Vorgaben ab.
Wie unterscheiden sich die Regelungen zur Zaunhöhe je nach Bundesland?
Die Regelungen zur zulässigen Zaunhöhe unterscheiden sich in Deutschland von Bundesland zu Bundesland, da das Baurecht in die Zuständigkeit der Länder fällt. Die in Ihrem Wohnort vorgeschriebene Zaunhöhe ist dabei in der kommunalen Bausatzung festgelegt. Neben der Höhe sind hier auch optische Aspekte, wie das Material und das Design vorgeschrieben. Bevor Sie einen Zaun bauen, sollten Sie sich an das zuständige Bauamt wenden und Ihr Vorhaben auch mit Ihren Nachbarn absprechen.
Bis zu welcher Höher ist ein Zaun genehmigungsfrei?
Während in einigen Bundesländern Zäune bis zu einer Höhe von 2,00 Metern genehmigungsfrei errichtet werden dürfen, liegt die Grenze in anderen Regionen bereits bei 1,20 oder 1,50 Metern. Eine Baugenehmigung für einen Zaun, wird nicht benötigt, wenn dieser die örtlich geltenden Baubedingungen erfüllt.

Wann ist ein Zaun genehmigungspflichtig?
- Die zulässige Maximalhöhe wird überschritten.
- Der Zaun weicht deutlich von der ortsüblichen Gestaltung ab.
- Der Zaun grenzt an eine öffentliche Straße (hier gelten oft strengere Vorgaben).
- Der Zaun wird direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet.
- Der Bebauungsplan schließt bestimmte Bauweisen oder Höhen ausdrücklich aus.
- Das Grundstück befindet sich in einem besonderen Gebiet, etwa in einem Denkmalbereich.
Übersicht: maximale Zaunhöhe in den einzelnen Bundesländern
Bundesland | maximale Zaunhöhe |
Bayern | 2,0 Meter |
Baden-Württemberg | 1,50 Meter |
Nordrhein-Westfalen | 2,00 Meter |
Berlin | 1,25 Meter |
Sachsen | 2,00 Meter |
Hessen | 1,20 Meter |
Rheinland-Pfalz | 1,20 Meter |
Niedersachsen | 2,00 Meter |
Schleswig-Holstein | 1,20 Meter |
Brandenburg | 1,25 Meter |
Mecklenburg-Vorpommern | 2,00 Meter |
Thüringen | 1,50 Meter |
Hamburg | 1,50 Meter |
Bremen | 2,0 Meter |
Saarland | 1,20 Meter |
Sachsen-Anhalt | 2,00 Meter |
Was gilt bei Sichtschutzwänden, Gabionen oder Mauern?
Gabionen, Betonmauern sowie verschiedene Arten von Sichtschutzzäunen zählen ebenfalls zur Einfriedung und unterliegen daher baurechtlichen Vorschriften. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen toten und lebenden Einfriedungen. Diese Einfriedungsarten differenzieren sich im Detail folgendermaßen:
- tote Einfriedungen: Hierzu zählen Einfriedungen aus robusten Materialien, wie zum Beispiel Mauern oder herkömmliche Zäune.
- lebende Einfriedungen: Besonders umweltfreundlich und natürlich sind Zäune oder Sichtschutzwände aus Sträuchern und Hecken.
Je nach Bauweise können die geltenden Vorschriften variieren. Genaue Informationen erhalten Sie beim zuständigen Bauamt oder in den regional gültigen kommunalen Satzungen.
Welche Unterschiede gelten für verschiedene Grundstücksgrenzen?
Ob Sichtschutzzaun oder klassischer Gartenzaun: Für alle Einfriedungsarten gelten Vorschriften auf Landes- sowie Kommunalebene. Handelt es sich um eine lebende Einfriedung, sind Sie als Grundstücksbesitzer verpflichtet, regelmäßig Rückschnitte durchzuführen und sogenannte Überhänge zu beseitigen, damit die Pflanze nicht über die Grundstücksgrenze oder auf angrenzende öffentliche Wege wächst. Zudem gilt bei lebenden Sichtschutzzäunen häufig: Je höher die Hecke, desto größer muss der Abstand zur Grundstücksgrenze sein. Umgekehrt beeinflusst die Grundstücksgrenze auch die maximal zulässige Zaunhöhe. In der Regel ist ein Mindestabstand von etwa 50 Zentimetern einzuhalten.
Grundsätzlich wird bei der Beurteilung eines Zauns berücksichtigt, an welcher Grundstücksgrenze er errichtet wird. Maßgeblich ist, ob die Grenze zu einer öffentlichen Verkehrsfläche (z. B. Straße oder Gehweg) oder zu einem privaten Nachbargrundstück verläuft.
Was gilt für die Zaunhöhe an der Straßenseite?
Ein Zaun an der Straßenseite unterliegt in der Regel strengeren Vorschriften, da er das öffentliche Erscheinungsbild beeinflusst und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen darf, wobei die vorgegebenen Sichtachsen freigehalten werden müssen. Massive oder blickdichte Sichtschutzelemente sind an dieser Stelle selbst bei geringen Höhen oft nicht erlaubt. Häufig ist eine luftige, transparente Bauweise gefordert, etwa mit Gitterelementen, Holzlatten oder Hecken. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus dem Bebauungsplan, kommunalen Gestaltungssatzungen und der jeweiligen Landesbauordnung.
Was gilt für die Zaunhöhe zur privaten Nachbarseite?
Die zulässige Höhe eines Zauns zur Nachbarseite ergibt sich nicht aus einem einzelnen Gesetz, sondern aus einem Zusammenspiel von Landesrecht, Bundesrecht und kommunalen Regelungen wie dem Nachbarschaftsgesetz oder dem Bebauungsplan. Grenzbebauung, also das Errichten eines Zauns direkt auf der Grundstücksgrenze, ist nur mit Zustimmung des Nachbarn erlaubt. Zudem dürfen Zäune nicht massiv, erdrückend oder verschattend wirken. Bei gemeinschaftlichen Grenzzäune haften beide Nachbarn für deren Zustand, auch wenn einer den Zaun nicht nutzt.
Im Streitfall empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Bauamt zu suchen und gemeinsam mit dem Nachbarn eine einvernehmliche Lösung zu finden. In Nordrhein-Westfalen etwa gilt laut § 62 BauO NRW: Zäune bis zwei Meter Höhe, die auf dem eigenen Grundstück errichtet werden, sind verfahrensfrei, müssen jedoch ortsüblich und nachbarschaftsverträglich sein.
Muss der Nachbar einem hohen Zaun zustimmen?
Eine Genehmigung durch den Nachbarn ist in der Regel nicht erforderlich. Es kommt jedoch darauf an, wo der Zaun verläuft und wie er konstruiert ist. Wird der Zaun direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet, handelt es sich um eine sogenannte Grenzanlage. Hier sollte eine schriftliche Vereinbarung mit dem Nachbarn getroffen werden. Ist diese nicht möglich, darf der Zaun nur mit entsprechendem Abstand vollständig auf dem eigenen Grundstück errichtet werden. In Bundesländern mit Einfriedungspflicht kann der Nachbar den Bau eines Zauns unter Umständen sogar rechtlich einfordern. Auch ein auf dem eigenen Grundstück gebauter Zaun muss alle öffentlich-rechtlichen und nachbarrechtlichen Vorgaben erfüllen.
Was ist bei Sichtschutz- und Lärmschutzwänden anders?
Sichtschutz- und Lärmschutzwände unterscheiden sich zwar im Zweck, erfordern aber aufgrund ihrer meist größeren Höhe oft eine Baugenehmigung. Um Privatsphäre zu schaffen oder Lärm effektiv abzuschirmen, sind nämlich bestimmte Bauhöhen notwendig, die über den Mindestvorgaben liegen. Diese Bauwerke unterliegen zudem zusätzlich häufig strengeren Anforderungen an Statik, Entwässerung und Ausführung. Überschreitet eine Lärmschutzwand eine bestimmte Höhe, darf sie nicht direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet werden.
Welche Rolle spielen Material und Design beim Baurecht?
Das Design ist relevant, wenn eine Gestaltungssatzung gilt oder das Ortsbild beeinträchtigt wird. Dabei können Farben, Oberflächenstrukturen und sogar Bepflanzung vorgeschrieben sein. Genehmigungsfrei sind oft leichte, durchlässige Zaunarten und Zaunsysteme. In der Regel gilt das zum Beispiel, wenn Sie Holzlatten-, Metallgitter- oder auch einen Maschendrahtzaun aufstellen.
Kritisch sind dagegen:
- massive Materialien wie Beton, Natursteine, Cortenstahl oder Metallplatten
- blickdichte Bauweisen, die wie Mauern wirken
- kombinierte Systeme, etwa Gabionen mit Holzverkleidung
Auch besonders individuelle Zaunlösungen können genehmigungspflichtig sein, in der Regel unabhängig von der Höhe.
Was passiert, wenn ein Zaun zu hoch ist?
Wird eine zulässige Zaunhöhe überschritten, ist das ein baurechtlicher Verstoß. Dies kann weitreichende Konsequenzen haben:
- Das Bauamt kann den Rückbau anordnen.
- Der Nachbar kann zivilrechtlich Klage auf Beseitigung einreichen.
- Es drohen Bußgelder oder Zwangsgelder.
- Die Eigentümer tragen alle Kosten für die Rückabwicklung.
Lassen Sie sich Ihre Planung vorab schriftlich von der zuständigen Baubehörde bestätigen. So schaffen Sie Rechtssicherheit.
Diese 5 Dinge sollten Sie beachten
- Halten Sie die Grenzabstände ein, auch wenn es sich um einen genehmigungsfreien Zaun handelt, da zu geringe Abstände unter Umständen unzulässig sind.
- Prüfen Sie die geltenden Regelungen, da diese je nach Bundesland und Gemeinde variieren können. Wenden Sie sich am besten frühzeitig an das zuständige Bauamt.
- Beachten Sie die vorhandene Bepflanzung, denn Zäune in der Nähe von Hecken oder Bäumen können zu Schäden durch Trockenstress oder Wurzelverletzungen führen.
- Achten Sie auf die Kindersicherheit, indem Sie geeignete Zaunhöhen und Materialien wählen und scharfe Kanten vermeiden.
- Ziehen Sie einen Fachbetrieb hinzu, der mit den regionalen Vorschriften vertraut ist und Sie bei der regelkonformen Umsetzung Ihrer Zaunplanung unterstützt.
Fazit
Ein Zaun oder eine Einfriedung erfüllen mehr als nur funktionale Aufgaben. Sie sind ein rechtliches Bauwerk mit zahlreichen Regeln, Pflichten und Abwägungen. Wer einen Zaun plant, sollte sich frühzeitig mit den baurechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Vorschriften des eigenen Bundeslands sowie der Kommune auseinandersetzen. Ortsübliche Gestaltung, genehmigungsfreie Höhen und die Zustimmung des Nachbarn sind wichtige Kriterien, die vor einem Bau geklärt werden müssen. Ebenso wichtig ist die klare Dokumentation des Bauvorhabens. Wer sich gut vorbereitet, die Behörden einbindet und nachbarschaftlich kommuniziert, schafft nicht nur eine ästhetische Einfriedung, sondern auch eine rechtlich sichere Lösung und vermeidet teure Rückbauten oder Prozesse.
Wie hoch darf ein Zaun sein?: Häufig gestellte Fragen
Muss ich bei einem Mietobjekt den Vermieter um Erlaubnis fragen, bevor ich einen Zaun setze?
Als Mieter dürfen Sie keine baulichen Veränderungen wie Zäune ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters vornehmen, selbst auf der Ihnen zur Nutzung überlassenen Gartenfläche.
Kann ich einen bestehenden Zaun meines Nachbarn eigenständig entfernen oder verändern, wenn er teilweise auf meinem Grundstück steht?
Veränderungen an fremdem Eigentum sind unzulässig. Sollte der Zaun tatsächlich auf Ihrem Grundstück stehen, suchen Sie zunächst das Gespräch, gegebenenfalls mit juristischer Unterstützung.
Muss ich den Zaun meines Nachbarns pflegen?
Pflegepflicht besteht nur, wenn es sich um eine Grenzbebauung handelt und dieser Grenzzaun als gemeinschaftliches Eigentum gilt. Dies kann sich aus einer Einfriedungspflicht ergeben oder durch eine gemeinsame Entscheidung mit dem Nachbarn.
Kann ich einen bestehenden Zaun einfach erhöhen?
Nur, wenn die neue Höhe genehmigungsfrei bleibt und keine nachbarschaftsrechtlichen Konflikte entstehen. Eine vorherige Abstimmung mit Bauamt und Nachbarn ist empfehlenswert.
Kann ich alte Hecken oder Naturzäune durch einen modernen Zaun ersetzen?
Auch hier gelten die aktuellen Vorschriften zu Höhe und Gestaltung. Ein eventueller Bestandsschutz für die alte Hecke überträgt sich nicht automatisch auf den neuen Zaun. Eine Genehmigung kann erforderlich sein.
Was passiert, wenn ich den Zaun nicht zurückbaue trotz Anordnung?
Dann drohen Zwangsgelder und eine Ersatzvornahme durch das Bauamt, also ein kostenpflichtiger Rückbau auf Ihre Rechnung. Zusätzlich können Bußgelder verhängt werden.