Sie möchten in Erfahrung bringen, ob Sie für den Bau Ihres neuen Zaunes eine Genehmigung benötigen? Ihre Nachbarn sind gegen die Einfriedung, die Sie geplant haben und Sie möchten wissen, ob Sie im Recht sind, weil es Ihr Grundstück ist? Nun, ganz so einfach ist es nicht. Denn beim Zaunbau und sogar beim Setzen einer Hecke kommen verschiedene Gesetze zum Tragen.
Wir verraten Ihnen nachfolgend, in welchen Fällen eine Baugenehmigung für eine Mauer, eine Einfriedung oder eine Abgrenzung zum Nachbarn notwendig ist und wann Sie darauf verzichten können.
Alles auf einen Blick:
- Ob eine Baugenehmigung benötigt wird, hängt unter anderem von der Zaunhöhe ab.
- Die rechtlichen Regelungen leiten sich aus dem Nachbarschaftsgesetz, aus der Landesbauordnung und aus den Vorschriften des ortsansässigen Bauamtes ab.
- Die verschiedenen Bundesländer haben unterschiedliche Vorgaben.
- Beim Errichten eines Zaunes müssen verschiedene Grenzabstände eingehalten werden.
Genehmigung
Wenn es darum, geht, wann ein Sichtschutz oder eine Abgrenzung genehmigt werden müssen, dann hängt das unter anderem davon ab, ob Abstände zum Grundstück des Nachbarn oder zu Verkehrsflächen eingehalten werden müssen. Daher sollten Sie sich, bevor Sie den Zaun bauen, mit den jeweiligen Regelungen vertraut machen – diese sind von Bundesland zu Bundesland, teilweise sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Zu beachten sind dabei
- das Nachbarschaftsgesetz,
- die Landesbauverordnung und
- die Vorschriften, die das für Ihren Wohnort zuständige Bauamt auferlegt.
Beim Thema Zaun gilt im Prinzip aber in ganz Deutschland: Das Gesamtbild der Straße oder des Viertels soll durch eine Einfriedung nicht gestört werden. Man spricht hier von „ortsüblicher Einfriedung“. Gibt es Probleme mit Zäunen, hat das häufig etwas damit zu tun, dass es „ortsunübliche“ Exemplare sind. Haben zum Beispiel alle Nachbarn einen Holzzaun und Sie möchten einen Metallzaun, dann könnte es schwierig werden. Gilt zudem ein Zaun als bauliche Anlage (was beispielsweise bei einem hohen Sichtschutz aus Metall, einer Mauer oder bei einer Gabionenwand der Fall ist), müssen Sie fast immer eine entsprechende Baugenehmigung beantragen.
Letztendlich gilt: Erkundigen Sie sich vor dem Setzen einer Einfriedung oder eines Sichtschutzes bei den örtlichen Behörden. Und sprechen Sie Ihr Vorhaben mit den Nachbarn ab. Eventuelle Einwände lassen sich im direkten Gespräch oft ganz schnell klären.
Was gilt als Einfriedung?
- tote Einfriedung (Maschendrahtzaun, Holzzaun, Metallzaun etc.)
- lebendige Einfriedung (Hecken und Bäume)
- Stützmauern (zum Beispiel zur Sicherung von Abhängen)
- Grenzabsicherungen (auf gemeinsame Grenzen gesetzte Einfriedungen)
- Sichtschutzzaun (diverse Materialien wie zum Beispiel Bambus oder auch ein Gabionenzaun)
Wer ist für die Baugenehmigung zuständig?
Wenn Sie wissen, welche Art von Abgrenzung Sie auf dem Grundstück wählen möchten, dann erkundigen Sie sich aber unbedingt im Vorfeld nach den genauen Vorschriften und darüber, ob Sie einen entsprechenden Antrag auf Baugenehmigung stellen müssen. Denn die Vorgaben können in Baden-Württemberg anders sein als in Mecklenburg-Vorpommern. Die folgenden Informationen dienen als Anhaltspunkt:
- tote Einfriedung und Sichtschutz: baurechtliche Auflagen zu erfragen bei der Baubehörde (oder auch Denkmalschutzbehörde) vor Ort; hier gilt der Begriff der Ortsüblichkeit
- lebende Einfriedung: je nach Bundesland unterschiedliche Vorgaben für Hecken; Nachbarschaftsgesetz
- Stützmauern: Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes
- Grenzabsicherungen: Nachbarschaftsrecht
So stellen Sie einen Bauantrag für eine Einfriedung
Der richtige Ansprechpartner ist die jeweilige Gemeinde beziehungsweise das Bauamt der Stadt. Hier erfahren Sie, in welcher Form Sie den Antrag stellen müssen. Denn mancherorts genügt sogar ein formloses Schreiben.
Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein?
Diese Frage muss ebenfalls in jedem Bundesland anders bewertet werden, denn die baurechtlichen Vorgaben sind unterschiedlich. In den meisten Bundesländern gelten Zäune mit einer Höhe von 1,20 Meter bis 1,80 Meter als genehmigungsfrei. In Sachsen zum Beispiel aber können die Zäune sogar deutlich höher ausfallen, ohne dass Sie eine Baugenehmigung beim Bauamt beantragen müssen – bis zu zwei Meter.
Vereinfacht gesagt: Wird eine Einfriedung – und da ist es gleichgültig, um welche Zaunart oder welches Zaunsystem es sich handelt – höher als ortsüblich vorgesehen errichtet, ist eine Baugenehmigung notwendig.
Muss ich eine Genehmigung beim Nachbarn einholen?
Möchten Sie auf Ihrem eigenen Grundstück einen hohen Zaun – oder auch eine Hecke – an der Grenze zum Nachbarn errichten, dann gilt es gesetzliche Bestimmungen und Abstandsregelungen zu beachten. Um die bei Ihnen geltenden Maße zu erfahren, müssen Sie sich im Vorfeld gut erkundigen. Der erste Ansprechpartner für Ihr Grundstück ist die Gemeinde. Hier erfahren Sie, was Sie im jeweiligen Ort beachten müssen.
Aber auch darüber hinaus macht es immer Sinn, eine solche Maßnahme, die den Nachbarn direkt betrifft, auch mit diesem abzusprechen. Lassen Sie sich am besten die Absprache mit dem Nachbarn schriftlich geben, so vermeiden Sie eventuelle spätere Streitigkeiten. Übrigens: Egal, ob Sie eine Hecke pflanzen oder einen Maschendrahtzahn aufstellen, haben Sie mit der Genehmigung des Nachbarn eine Einfriedung genau auf die Grundstücksgrenze gesetzt, dann dürfen sie ohne dessen Einverständnis eigenmächtig nichts verändern oder entfernen.
Welche Einfriedungen sind nicht genehmigungspflichtig?
Nicht genehmigungspflichtig sind in der Regel Einfriedungen von geringer Höhe, insbesondere dann, wenn sie mindestens 50 Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt liegen. Bauen Sie also einen Zaun an der Grenze Ihres Gartens mit einer Maximalhöhe von 80 Zentimetern in 50 Zentimeter Entfernung zur Grundstücksgrenze auf, benötigen Sie dafür normalerweise keine Genehmigung.
Brauche ich eine neue Baugenehmigung, wenn ich eine andere Einfriedung setze?
Der alte Zaun ist morsch und Sie möchten ihn ersetzen? Wenn Sie den Gesamtcharakter nicht verändern und eine ähnliche Einfriedung aufstellen, brauchen Sie für das Ersetzen auf dem Grundstück keine neue Erlaubnis. Achten Sie aber besonders in denkmal- und ensemblegeschützten Vierteln darauf, dass auch der neue Zaun den aktuellen Anforderungen der Behörde entspricht. Ist das nicht der Fall, kann es sein, dass Sie einen erneuten Antrag stellen müssen.
Wenn Sie übrigens die alte Genehmigung vorweisen sollen und dies nicht können, zum Beispiel, weil ihnen diese beim Kauf des Grundstücks nicht überreicht wurde und der vorherige Besitzer auch keinen Zugriff mehr darauf hat, dann genügt in der Regel dessen eidessstattliche Erklärung.
Sichtschutz bauen lassen – wer kümmert sich um Antrag und Genehmigung?
Wenden Sie sich für das Ausführen des Bauvorhabens an einen Fachbetrieb, dann plant dieser mit Ihnen das Bauprojekt und liefert Ihnen zusätzlich die Information, ob eine Baugenehmigung für das Setzen der Einfriedung benötigt wird oder nicht. Aber auch, wenn der Zaunbauer den Antrag nicht für Sie stellen, die Formulare nicht für Sie ausstellen wird, können Sie doch davon ausgehen, dass Sie Tipps für die Antragsstellung erhalten.
Das müssen Sie bei einem Bauantrag beachten
Welche baurechtlichen Vorschriften es für den Zaunbau in Ihrer Gemeinde gibt und was Sie folglich bezüglich Ihres Grundstücks wissen müssen, können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Bauamt erfragen. Wir empfehlen Ihnen diese Vorgehensweise generell vor dem Bau eines neuen Zaunes, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Bauen Sie einen Zaun, für den eigentlich eine Erlaubnis vonseiten der Behörden notwendig wäre, ohne eine solche, kann dies im Falle von Streitigkeiten dazu führen, dass der Zaun verändert oder sogar komplett abgerissen werden muss. Ist eine Baugenehmigung notwendig, dann holen Sie sich diese bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Bauamt ein. Hier erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall benötigen. Das Bauamt prüft das Vorhaben und wird Ihren Antrag schriftlich entweder ablehnen oder diesem stattgeben. In einigen Gemeinden kann eine solche Genehmigung inzwischen sogar online beantragt werden.
So gehen Sie am besten vor:
- Schritt 1: Suchen Sie das Gespräch mit dem Nachbarn und informieren Sie ihn über den geplanten Zaun. Sprechen Sie gemeinsam über die genaue Anlage der Einfriedung, deren Höhe und Art. So ersparen Sie sich später möglicherweise viel Ärger.
- Schritt 2: Finden Sie die exakte Grundstücksgrenze heraus.
- Schritt 3: Kontaktieren Sie das örtliche Bauamt und fragen Sie dort konkret nach. Auch hinsichtlich dessen, welche Nachweise Sie benötigen.
- Schritt 4: Überprüfen Sie die Verkehrssicherungspflicht, um Beispiel bei Abhängen oder bei Grundstücken, die direkt an eine Straße grenzen.
Fazit
Ob eine Baugenehmigung für einen Zaun oder auch eine Mauer an der Grundstücksgrenze notwendig ist, muss jeweils individuell betrachtet werden. Vor allem die Zaunhöhen und die Abstände zur Grundstücksgrenze spielen eine entscheidende Rolle. Ebenso sind sowohl das Nachbarschaftsgesetz als auch die Landesbauordnung und die ortsüblichen Regelungen zu beachten. Zäune mit einer Höhe von mehr als 1,20 Meter müssen in den meisten Bundesländern durch das örtliche Bauamt genehmigt werden. Wollen Sie einen bereits vorhandenen Zaun ersetzen und existiert bereits eine Erlaubnis, dann sollten Sie diese als Nachweis bereithalten. Doch vor allem: Sprechen Sie sich vor der Errichtung einer Einfriedung mit dem Nachbarn ab – das kann Ihnen eine Menge Ärger ersparen.