Egal ob Keller-, Haus- oder Wohnungstür – Ist der Schlüssel abgebrochen, ist guter Rat teuer. Teuer ist vor allem auch die Hilfe eines Schlüssel-Notdienstes, daher gilt: Ruhe bewahren und die Sache nicht noch schlimmer machen.
Die Meisten haben es schon einmal erlebt. Sie stehen mit dem Einkauf vor verschlossener Tür oder wollen fix die Sachen, die Sie nicht mehr brauchen, in den Keller bringen und beim Aufschließen ist plötzlich der Schlüssel im Schloss abgebrochen. Die Kosten, die ein Schlüsseldienst hier verursachen, um den Schlüssel zu reparieren und herauszubekommen, können einige Hundert Euro übersteigen. Aber müssen Sie dafür auch haften? Bevor diese Frage beantwortet wird, bietet Schlosserei.net Ihnen Informationen, was Sie weiterhin tun können, wenn Ihr Schlüssel abgebrochen ist.
Schlüssel abgebrochen – was muss ich tun?
Ist Ihr Schlüssel abgebrochen, verbogen oder klemmt er, gilt es erst einmal ruhig zu bleiben. Unüberlegte Aktionen zerstören mitunter das komplette Schloss. Fällt Ihnen bei der ersten Betrachtung des Schlosses auf, dass noch ein abgebrochenes Stück des Schlüssels herausschaut, können Sie versuchen, den Schlüssel vorsichtig mit einer Zange herauszuziehen. Mit leichten Rüttelbewegungen versuchen Sie so, den Rest-Schlüssel in eine Position zu bringen, in der Sie ihn herausziehen können.
In der Regel allerdings, wenn ein Schlüssel im Schloss abgebrochen ist, steht kein zu fassendes Teil heraus. Hier hilft nur Feingefühl, um an den kaputten Schlüssen zu kommen. Sie könnten versuchen mit einem feinen Bohrer ein Loch in den Schlüssel zu bohren, um ihn anschließend mit einem Dorn in eine günstige Position zu bringen. So können Sie versuchen eine Nadel in das Bohrloch mit Sekundenkleber zu kleben, um sie daraufhin wieder herauszuziehen. Sie können ebenfalls versuchen, mithilfe einer Nadel von der anderen Seite den Schlüssel herauszustoßen.
Klappt dies nicht, hilft nur noch der Anruf beim Schlüssel-Notdienst. Sie können auch den gesamten Schließzylinder herausbohren und ihn zum Schlosser bringen, dieser holt den alten kaputten Schlüssel für Sie heraus und fertigt eine neue Kopie für Sie an!
Schlüssel abgebrochen – wer muss dafür aufkommen?
Die Inanspruchnahme eines Schlüssel-Notdienstes, wenn der Schlüssel verbogen oder im Schloss abgebrochen ist, kann eine kostspielige Angelegenheit sein. Aber wer muss dafür aufkommen?
In der Regel muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass die Wohnung in einem Zustand ist, in dem sie vertragsmäßig gebraucht werden kann. Bricht ein Schlüssel aufgrund von Materialschwäche (Rost, Verschleiß) ab, ist dieser Zustand nicht mehr gewährleistet und der Vermieter muss für den Schlüsseldienst, die Neuinstallation einer Schließanlage oder die Öffnung der Tür mittel Schlagschlüssel aufkommen.
Kann im Nachhinein allerdings nicht ermittelt werden, ob eine Materialschwäche oder eine unsachgemäße Anwendung zum Abbruch des Schlüssels führte, muss der Vermieter die Kosten tragen. Geregelt ist dies in §538 BGB.