Die Frage nach einer Genehmigung für einen Carport stellt sich oft erst beim Bau – egal, ob der Carport beim Neubau eines Hauses, aufgrund eines neuen Autos oder als Alternative zur herkömmlichen Garage angelegt wird. Schlosserei.net informiert, wann Sie eine Baugenehmigung für Ihren Carport brauchen!

Das rechtzeitige Einholen einer Baugenehmigung sollte frühzeitig erledigt werden, denn Carports sind feststehende, bauliche Veränderungen. Die Notwendigkeit einer solchen Genehmigung kann je nach Größe oder auch Material des Carports variieren, so wird zum Beispiel zwischen Einzel- und Doppelcarports unterschieden. Die gängigsten Materialien sind Holz, Kunststoff und Metall.
Wieso wird eine Baugenehmigung benötigt?
Eine Baugenehmigung für ein Carport stellt zum einen die Sicherheit des Geländes und der anliegenden Gebäude fest – vor allem hinsichtlich der Statik bei überdachten Einstellplätzen und bei Anbau-Carports hinsichtlich des Brandschutzes. Daher ist die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer Anlage ohne die erforderliche Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld gestraft werden kann. Auch kann ein Verstoß gegen diese Bestimmungen oder ein nicht genehmigter Bau einen sofortigen erzwungenen Abbau des Carports zur Folge haben.
Auch die anliegenden Nachbarn könnten ein Problem mit einem neuen, vom Fachmann errichteten oder selbst gebauten Carport haben – Neid und ästhetische Einwände sind nicht selten der Fall. Auch ein zu geringer Abstand zum Nachbarhaus ist oftmals Grund für Streitigkeiten – informieren Sie Ihre Nachbarn also frühzeitig über Ihre Pläne und lassen Sie sich von ihnen am besten eine unterschriebene Einverständniserklärung geben.
Wann muss eine Baugenehmigung für einen Carport eingeholt werden?
Grundsätzlich liegt die Erteilung der Baugenehmigung für Carports in der Hand der jeweiligen Kommunen. Diese werden allerdings maßgeblich von den Regelungen auf Länderebene beeinflusst. Als erstes sollten Sie also zum zuständigen Bauamt der Gemeinde gehen und dort anfragen.
In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist der Bau von Carports genehmigungsfrei. In Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen muss immer ein Antrag auf eine bauliche Genehmigung für einen Carport gestellt werden. Die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Saarland, Brandenburg und Rheinland-Pfalz regeln die Baugenehmigungen nach der Größe des Carports: Je nach Bundesland können bis zu 40 Quadratmeter genehmigungsfrei sein. Auch hier gilt allerdings: Informieren Sie sich in jedem Fall bei Ihrem zuständigen Bauamt oder lassen Sie sich von versierten Fachmännern beraten!
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn Sie eine Baugenehmigung einholen möchten, müssen Sie einige Unterlagen über Ihren Carport einreichen. Auch diese können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein, so fordert zum Beispiel die Stadt Berlin
- den Lageplan
- die Bauzeichnungen
- die Bau- und Betriebsbeschreibung
- der Nachweis der Standsicherheit und die anderen bautechnischen Nachweise
- die Darstellung der genehmigungsbedürftigen Abwasserbehandlungsanlagen
wobei die Unterlagen zur Standsicherheit und die der Abwasserbehandlung nachgereicht werden können. Grundsätzlich wird immer eine Flurkarte benötigt, die nicht älter als zwei Jahre ist. Außerdem verlangen die meisten Länder einen Lageplan mit allen Grundstücken und Grundstücksgrenzen und einen Bauplan des beabsichtigten Carports, der unter anderem die Größe beinhaltet.