Gelten auch in Privathäusern Vorschriften für Treppengeländer?
Auch private Bauherren müssen sich bei der Planung Ihres Treppengeländers an die Regeln des jeweiligen Bundeslandes halten. Deutschlandweit gibt die DIN 18065 Normen und Maße für den Bau von Treppengeländer innen und außen vor. Weitere Sicherheitsvorschriften für Treppengeländer für öffentliche Gebäude und Privathäuser werden von den einzelnen Ländern in der Landesbauverordnung festgelegt.

Treppen haben nicht nur die funktionale Eigenschaft zwei Stockwerke miteinander zu verbinden, sondern sie rücken auch als optisches Highlight und Dekorelement immer mehr in den Fokus. Verschiedene Materialien, Baustile und unzählige Gestaltungsmöglichkeiten für das Treppengeländer ermöglichen Ihnen Ihre Treppe individuell und passend zum restlichen Haus zu bauen. Bei der Planung sollten Sie jedoch die Vorschriften und Maße für den Geländerbau beachten, um Ihre Treppe normgerecht und absturzsicher zu gestalten. Schlosserei.net informiert Sie im Folgenden zu den Sicherheitsvorschriften und Gestaltungsmöglichkeiten von Treppengeländern.
Sind Treppen ohne Geländer erlaubt?
Ein stilprägendes Geländer verleiht jeder Treppe erst Eleganz und ihren charakteristischen Charme. Gleichzeitig bietet der Handlauf dem Nutzer Halt und Sicherheit beim Treppensteigen. Aktuelle Trends integrieren mit Vorliebe „schwebende“ Treppen ohne Geländer, um ihren Häusern ein modernes Aussehen zu verleihen. Für den Handlauf eines Treppengeländers gibt es jedoch Vorschriften, an die sich Bauherren halten müssen. Grundsätzlich muss eine Treppe ab drei Stufen mindestens an der Außenseite ein sicheres Geländer zur Absturzsicherung haben. Überschreitet die Treppenstufe eine Breite von 150 Zentimeter, muss sogar beidseitig ein Geländer angebracht werden. Errichten Sie ein barrierefreies Haus, muss Ihre Treppe über zwei Handläufe verfügen. Eine Treppe ohne Geländer kann zwar interessant aussehen, ist aber gefährlich und nicht normgerecht. Viele Architekten und Bauherren ermöglichen Ihnen dennoch eine Treppe ohne Handlauf. Allerdings müssen Sie sich über einen Verstoß der Bauordnung bewusst sein, da Sie somit alle Risiken für mögliche Verletzungen tragen.
Ab welcher Treppenhöhe ist ein Geländer vorgeschrieben?
Die Vorschriften für den Bau von Treppengeländern werden deutschlandweit in der DIN 18065 festgehalten. Je nach Bundesland kann es kleinere Abweichungen und zusätzliche Sicherheitsvorschriften geben. Lesen Sie daher in Ihrer Landesbauverordnung die jeweiligen Mindestgrößen und Sicherheitsabstände nach. Eine Treppe innerhalb eines Hauses muss ab einer Mindestabsturzhöhe von 15 Zentimeter und ab drei Stufen deutschlandweit über ein Treppengeländer verfügen. Ist die Stufe breiter als 1,5 Meter, muss ein zweiter Handlauf und ab einer Stufenbreite von vier Meter sogar ein Zwischenhandlauf angebracht werden.
Gibt es unterschiedliche Vorschriften für Treppengeländer innen und außen?
Die Landesbauverordnung jedes Landes hält Vorschriften und Normen für den Bau von Treppen innen und außen, sowie im öffentlichen Raum und in Privathäusern fest. Die Landesbauverordnung in Berlin sieht zum Beispiel vor, dass Treppen innen und außen ab einem Meter Höhe eine Umwehrung an der freien Seite von Treppenläufen aufweisen müssen. Bei bis zu zwölf Meter Höhe muss das Geländer eine Mindesthöhe von 0,9 Meter und ab zwölf Meter Absturzhöhe eine Höhe von 1,10 Meter betragen. Die gesetzlichen Vorschriften für das Treppengeländer unterscheiden hierbei nicht zwischen außen und innen angebrachten Handläufen.
Treppengeländer bauen: Welche Materialien darf man verwenden?
Ein Treppe besteht aus drei Grundelementen: dem Pfosten, der Füllung und dem Handlauf. Sie können Geländer nach der Herstellungstechnik unterscheiden, das heißt, es gibt industriell gefertigte und geschmiedete Treppengeländer sowie Schlosserarbeiten. Gesetzliche Vorschriften zu möglichen Materialien für den Bau von Treppengeländern gibt es nicht. Sie müssen bei der Montage jedoch sicherstellen, dass das Treppengeländer sicher und stabil ist. Schmiede- und Schlosserarbeiten können mit Glas oder Holz ergänzt werden. Der Einsatz von Glas ergänzt das Metall spielerisch, schafft Transparenz und kann mit tollen Lichteffekten zum echten Blickfang werden. Vorschriften für den Glaseinsatz bei Treppengeländern sehen vor, dass stabiles Sicherheitsglas verwendet wird, um die Verletzungsgefahr bei Brüchen zu minimieren. Edelmetalle und Edelstahl werden ebenfalls gerne für Treppengeländer verwendet, da sie kaum korrosionsanfällig sind und einen eleganten Charme besitzen. Die Metalle ermöglichen Ihnen außerdem große gestalterische Freiheiten und haben einen geringen Pflegeaufwand. Bei der Planung des Geländers haben Sie eine große Auswahl an möglichen Designs. Ihr Handlauf mit Füllung kann im Barock-, Rokoko- oder Jugendstil gefertigt werden. Entsprechend Ihres Hausstils kann das Treppengeländer auch moderne Elemente enthalten oder einen Vintageflair versprühen. In Kombination mit Metall können Sie auch Holz in Ihr Treppengeländer integrieren, beispielsweise als Handlauf.
Welche Vorschriften gibt es zur Höhe und Länge von Treppengeländern?
Auch die Maße eines Treppengeländers sind landesspezifischen Vorschriften unterstellt. Das Treppengeländer muss bis zu einer Absturzhöhe von zwölf Meter laut Vorschrift 0,9 Meter Höhe betragen. Verläuft die Treppe höher, muss das Geländer 1,10 Meter hoch sein. Die Regelungen können Sie im Bauregelwerk für jedes Bundesland nachlesen. Die Vorschriften für den Treppenbau werden über die nutzbare Treppenlaufbreite, die Treppensteigung und den Treppenauftritt definiert. Die Steigung muss 140 bis 200 Millimeter und die Treppenbreite mindestens 80 Zentimeter betragen. Die Füllstäbe eines Treppengeländers müssen laut Vorschrift einen Abstand von 18 Zentimeter haben. Um Gebäude kindersicher zu gestalten, sollte der Abstand der Füllstabe bei zwölf Zentimeter liegen.
Müssen Treppengeländer durchgehend gebaut sein?
Damit Ihre Treppe auch absturzsicher und stabil ist, sollte das Geländer durchgehend verlaufen. Der Handlauf sollte außerdem einige Zentimeter über die erste und die letzte Stufe hinausgehen, um dort das Sturzrisiko zu verringern.
Welche Vorschriften gibt es zur Füllung von Treppengeländern?
Die Füllung eines Treppengeländers dient der Schließung und Einschränkung von Geländeröffnungen. Eine Füllung aus Geländerstäben ist daher notwendig, um die Sicherheit des Treppengeländers zu gewährleisten. Entsprechend dem Sicherheitsniveau, dem Gebäudetyp und der Gebäudenutzung muss sich auch bei der Füllung des Treppengeländers an bestimmte Anforderungen gehalten werden. Damit Kinder nicht über das Geländer klettern oder hindurch rutschen können, sollten Füllungen einen Abstand von mindestens zwei Zentimeter bis höchstens zwölf Zentimeter haben.
Wann müssen Treppen einen zweiten Handlauf haben?
Ist die Treppenstufe breiter als 1,5 Meter, müssen beide Treppenseiten mit einem Handlauf versehen werden. Gebäude, die der Barrierefreiheit entsprechen sollen, müssen ebenfalls über Treppen mit zwei Handläufen verfügen. Auch mit Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht, hat ein beidseitiger Handlauf viele Vorteile.