Balkone und Terrassen müssen im Alltag einiges aushalten. Regen prasselt auf sie ein, im Winter setzt Frost zu, und im Sommer sorgen starke Temperaturschwankungen für zusätzliche Belastung. Gerade deshalb sind Entwässerungsfehler hier keine Seltenheit und leider auch eine der häufigsten Ursachen für Feuchteschäden am Gebäude. Oft reichen schon kleine Ungenauigkeiten in der Planung oder Ausführung aus, damit Wasser seinen Weg in die Bausubstanz findet. Die DIN 1986-100 setzt genau an diesem Punkt an und gibt klare Vorgaben vor, wie Balkone, Terrassen und vergleichbare Flächen zuverlässig und dauerhaft entwässert werden müssen.
- Was regelt die DIN 1986-100?
- Warum ist Balkonentwässerung nach DIN 1986-100 verpflichtend?
- Diese Schäden können bei nicht normgerechter Balkonentwässerung entstehen
- Gilt die DIN 1986-100 nur für Balkone oder auch für Terrassen, Loggien und Dachflächen?
- Welche weiteren Normen und Vorschriften müssen bei der Balkonentwässerung beachtet werden?
- Was ist der Unterschied der DIN 1986-100 zu den anderen Normen?
- Wann wird eine Entwässerung baurechtlich gefordert?
- Welche Anforderungen stellt die DIN 1986-100 an die Balkonentwässerung?
- Welche Materialien dürfen verwendet werden?
- Wo liegt die Abgrenzung zwischen Balkonabläufen und Dachabläufen?
- Welche Gefälleanforderungen sind bei der Balkonentwässerung einzuhalten?
- Welche Arten von Abläufen dürfen verwendet werden und was ist hinsichtlich von Reinigung und Wartung zu beachten?
- Was gilt für innenliegende vs. außenliegende Entwässerung?
- Wann ist ein Notüberlauf erforderlich und in welcher Ausführung?
- Was passiert bei Verstoß gegen die DIN 1986-100?
- Wie wird eine Balkonentwässerung normgerecht umgesetzt? [Schritt-für-Schritt-Anleitung]
- Typische Planungsfehler bei der Balkonentwässerung
- Wie aktuell ist die DIN 1986-100?
- Diese 5 Dinge sollten Sie beachten
- Fazit
- DIN 1986-100: Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Alles auf einen Blick:
- Die DIN 1986-100 legt verbindliche Anforderungen an die Entwässerung von Balkonen, Terrassen und Loggien fest. Sie zielt dabei primär auf den sicheren Abfluss von Niederschlagswasser und den Überflutungsschutz ab, nicht auf die Bauwerksabdichtung selbst.
- Zugelassen sind nur korrosionsfeste, dauerhaft dichte und mechanisch stabile Werkstoffe wie Edelstahl, verzinkter Stahl, PE-HD (High-Density Polyethylene) oder Gusseisen.
- Abläufe und Rinnen sammeln das Wasser, die Dachentwässerung gibt den planerischen Rahmen vor, und die Fallleitungen sorgen dafür, dass das Wasser zuverlässig und schadlos abgeführt wird. Nur wenn alle Komponenten aufeinander abgestimmt sind, funktioniert die Entwässerung dauerhaft sicher.
- Eine Notentwässerung ist überall dort vorzusehen, wo bei Ausfall/Teilverstopfung der Hauptentwässerung oder bei außergewöhnlicher Regenbelastung ein schadloser Ablauf nicht anderweitig sichergestellt ist und Überflutungen an sensiblen Bauteilen wie Türanschlüssen, Fassadenanschlüssen oder darunterliegenden Innenräumen drohen.
- Die Nichtbeachtung der DIN kann zu erheblichen Wasserschäden, Schimmelbildung und rechtlichen Konsequenzen führen.
- Für eine normgerechte Planung einer Entwässerungsanlage sind auch Abschnitte anderer Regelwerke wie der DIN EN 12056 und der DIN 18531 zu berücksichtigen.
Was regelt die DIN 1986-100?
Die DIN 1986-100 ist hier die zentrale Norm für die Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke in Deutschland. Im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Balkonarten betrifft sie vor allem die Ableitung von Niederschlagswasser, um Bauschäden zu vermeiden. Sie schreibt unter anderem vor, wie viele Abläufe je nach Fläche notwendig sind, welches Mindestgefälle eingehalten werden muss und welche Sicherheitsmaßnahmen, wie zum Beispiel ein Notüberlauf, erforderlich sind. Besonders relevant ist die DIN für außenliegende Entwässerungssysteme, die an die Grundleitungen angeschlossen werden. Darüber hinaus definiert die Norm Anforderungen an Reinigungsmöglichkeiten, Laubschutz und Inspektionsöffnungen.
Fachleute fürs Planen von Balkonen und deren Entwässerung sind vor allem Architekten und Bauingenieure. Sie behandeln Balkone bei der Entwässerung im Prinzip wie kleine Dächer. Das bedeutet, dass das Regenwasser vom Balkon sicher in die Grundstücksentwässerung eingebunden werden muss, also in die Leitungen auf dem Grundstück (die Grundstücksentwässerungsanlage), die das Wasser weiter zum Kanal oder zu einer Versickerung führen. Für die Bemessung von Regenentwässerungsanlagen verlangt die Norm, dass das benötigte Abflussvermögen stimmt. Abläufe und Leitungen müssen also so dimensioniert sein, dass sie die zu erwartenden Wassermengen aufnehmen können. Dabei rechnet man nicht nur mit der Fläche, sondern auch mit Abflussbeiwerten, vereinfacht gesagt einem Faktor, der beschreibt, wie viel Regen tatsächlich abfließt. Denn schließlich leiten glatte, dichte Beläge mehr Wasser ab als rauere oder teilweise wasserdurchlässige. Auf Balkonen kommen als „Einläufe“ meist Abläufe im Boden zum Einsatz. Bei Balkonen mit höherem Rand oder Aufkantung kann auch ein Attikaablauf, also ein seitlicher Ablauf durch die Randzone sinnvoll sein.
Wichtig ist außerdem eine „Sicherheitslösung“ für Extremregen, wie einem Jahrhundertregen. Wenn in kurzer Zeit sehr viel Wasser fällt, darf es zwar kurzzeitig aufstauen, aber die Überflutungshöhe muss so begrenzt sein, dass keine Türen, Schwellen oder Fassadenbereiche unkontrolliert Wasser abbekommen. Genau das regelt der entsprechende Abschnitt der Norm, indem er fordert, Notentwässerung und definierte Überläufe vorzusehen. Das Wasser fließt danach in der Regel durch Freispiegelleitungen weiter. Damit das zuverlässig funktioniert, braucht es auch passende Lüftungsleitungen, damit keine Unter- oder Überdruckprobleme entstehen, die den Abfluss bremsen oder Geräusche und Gluckergeräusche verursachen. Ein weiterer Punkt ist der Rückstau aus dem Kanal. Wenn der öffentliche Kanal stark belastet ist, kann Wasser zurückdrücken. Die Norm arbeitet dafür mit der Rückstauebene (eine gedachte Höhe, bis zu der Wasser im Rückstaufall steigen kann). Liegt ein Ablauf oder eine angeschlossene Entwässerung darunter, muss man sich schützen, zum Beispiel mit geeigneten Rückstaumaßnahmen oder, wenn es nicht anders sicher geht, mit Abwasserhebeanlagen. Solche Anlagen fördern das Wasser über die Rückstauebene hinweg, sodass es auch bei Rückstau ablaufen kann. In der Praxis prüft man dabei auch mögliche Druckhöhen (also wie stark Wasser im Rückstaufall „hochstehen“ bzw. drücken kann), um die Schutzmaßnahme korrekt auszulegen. Aber: Rückstau aus der Kanalisation ist vor allem dann ein Thema, wenn die Balkonentwässerung an eine (Schmutz-/Mischwasser-)Kanalisation bzw. eine rückstaugefährdete Leitung angeschlossen ist. Bei Notentwässerungen mit freiem Auslauf steht hingegen der Überflutungsschutz im Vordergrund, nicht der Rückstauschutz.
Warum ist Balkonentwässerung nach DIN 1986-100 verpflichtend?
Die Vorgaben zur Balkonentwässerung nach DIN 1986-100 verfolgen ein klares Ziel. Wasserschäden am Gebäude sollen von vornherein vermieden werden. Regenwasser darf sich weder auf der Balkonfläche stauen noch unkontrolliert abgeleitet werden, da sonst angrenzende Bauteile, Fassaden oder sogar das Fundament Schaden nehmen können. Die Norm stellt sicher, dass Niederschlagswasser gezielt und sicher abgeführt wird. Im Zusammenspiel mit der DIN EN 12056 und der DIN 18531 entsteht so ein durchgängiges Entwässerungskonzept, das sowohl die Ableitung des Wassers als auch den Schutz der Bausubstanz berücksichtigt. Zwar sind DIN-Normen keine Gesetze, in der Praxis sind sie jedoch verbindlich: Viele Landesbauordnungen schreiben die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik vor und dazu zählt die DIN 1986-100. Wer von diesen Regeln abweicht, trägt die Beweislast und muss nachweisen, dass die gewählte Lösung technisch gleichwertig ist. Kommt es zu einem Wasserschaden, prüfen Sachverständige in der Regel, ob die Entwässerung normgerecht geplant und ausgeführt wurde. Fehlerhafte oder unzureichende Systeme führen dabei nicht selten zu Problemen mit Versicherungen, bis hin zur Ablehnung von Leistungen.
Und letztendlich darf man nicht vergessen, dass stehendes Wasser auf Balkonflächen langfristig erhebliche Schäden verursachen kann. Von der Durchfeuchtung der Konstruktion über Rissbildung in der Abdichtung und im schlimmsten Fall Schimmelbefall. Die daraus entstehenden Sanierungskosten sind oft hoch. Die DIN 1986-100 setzt genau hier an und hilft, diese Risiken bereits in der Planungsphase zu minimieren. Zudem wird die Norm regelmäßig weiterentwickelt.
Gibt es eine Dokumentationspflicht?
Bei größeren Objekten muss die Lage und Funktion des Notüberlaufs in der Entwässerungsplanung dokumentiert und regelmäßig kontrolliert werden. Aber auch sonst stellt ein Wartungskonzept sicher, dass die Entwässerung langfristig funktionsfähig bleibt und Schäden wie Überflutungen, Durchfeuchtungen oder Verstopfungen vermieden werden.
Diese Schäden können bei nicht normgerechter Balkonentwässerung entstehen
- Schäden an der Bausubstanz: Wasser, das nicht ordnungsgemäß abläuft, kann tragende Bauteile schwächen, mit langfristigen Folgen für die Stabilität des Gebäudes.
- Schäden an angrenzenden Fassaden: Wird das Wasser seitlich abgeführt oder läuft unkontrolliert ab, kann es Fassaden durchfeuchten und Wärmedämmverbundsysteme beschädigen.
- Feuchtigkeit in Innenräumen: Ein häufiger Schaden ist das Eindringen von Feuchtigkeit in Decken, was zur Bildung von Schimmel und seinen gesundheitsschädlichen Sporen führen kann.
- verminderter Gebäudewert: Unentdeckte oder nicht fachgerecht sanierte Schäden wirken sich negativ auf den Immobilienwert aus und schrecken potenzielle Käufer ab.
Gilt die DIN 1986-100 nur für Balkone oder auch für Terrassen, Loggien und Dachflächen?
Die DIN 1986-100 ist nicht ausschließlich auf Balkone beschränkt. Sie gilt grundsätzlich für alle außenliegenden, begehbaren Flächen, auf denen Niederschlagswasser anfällt und das Gebäude oder Nachbarflächen gefährden kann. Dazu zählen auch
- Terrassen,
- Loggien,
- Laubengänge und
- Dachterrassen.
Entscheidend ist, dass diese Flächen über eine eigene Entwässerung verfügen und nicht einfach ins Gelände entwässern dürfen. Besonders bei Bauwerken ohne natürlichen Ablauf oder mit darunterliegenden Aufenthaltsräumen ist eine sichere, normgerechte Entwässerung vorgeschrieben. Ob Niederschlagswasserversickert, gedrosselt oder in einen Kanal eingeleitet werden darf, ist neben der technischen Auslegung auch eine Frage der örtlichen Entwässerungssatzung, der Genehmigungslage und der Grundstückssituation. Unkontrollierter Abfluss darf weder Nachbargrundstücke noch öffentliche Flächen beeinträchtigen. Die Ableitung ist so zu gestalten, dass keine Schäden oder Gefährdungen entstehen.
Besonderheiten
- Für Dachflächen kann die DIN 1986-100 in Kombination mit der DIN EN 12056-3 und DIN 18531 Anwendung finden, um die gesamte Entwässerung korrekt zu dimensionieren.
- Auch ebenerdige Terrassen unterliegen der Norm, wenn durch ihre Bauweise ein Rückstau oder Wasserzutritt ins Gebäude möglich ist.
- Bei Balkonen über beheizten Innenräumen gelten verschärfte Anforderungen an die Abdichtung und Notentwässerung, da Feuchtigkeitsschäden an der Decke weitreichende Folgen haben können.
- Auch Carports mit geschlossener Dachfläche unterliegen bei direktem Anschluss an die Entwässerung der DIN 1986-100.

Welche weiteren Normen und Vorschriften müssen bei der Balkonentwässerung beachtet werden?
Während die DIN EN 12056 europaweit die Planung der Schwerkraftentwässerung innerhalb von Gebäuden regelt, konkretisiert die DIN 1986-100 diese Anforderungen für Deutschland und behandelt dabei auch die Schnittstellen zur Grundstücksentwässerung sowie Besonderheiten, die in der Praxis beispielsweise bei Balkonen und Terrassen relevant werden. Die DIN EN 12056 ist damit auf die Gebäudeentwässerung im Gebäude beschränkt, während die DIN EN 752 die Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden umfasst, also die Grundstücksentwässerung sowie die öffentlichen Kanäle bis hin zum Klärwerk. [1]
Für Balkone und Terrassen ist neben der entwässerungstechnischen Bemessung nach DIN EN 12056-3 und DIN 1986-100 stets auch die Abdichtungsplanung nach DIN 18531 (insbesondere DIN 18531-5) zu berücksichtigen. Während DIN EN 12056-3 und DIN 1986-100 die hydraulische Dimensionierung von Abläufen und Notentwässerung regeln, legt DIN 18531 die Anforderungen an die Bauwerksabdichtung einschließlich Detailausbildung (Anschlüsse, Durchdringungen) sowie die regelkonforme Einbindung der Abläufe in die Abdichtung fest, um Feuchteschutz und Dauerhaftigkeit sicherzustellen. In der Praxis bedeutet das, dass Notentwässerung und Abläufe entwässerungstechnisch nach DIN EN 12056 und DIN 1986-100 dimensioniert werden, aber abdichtungstechnisch nach DIN 18531 so in die Konstruktion integriert werden müssen, dass Feuchteschutz und Dauerhaftigkeit sicher eingehalten werden.
Ebenfalls wichtig sind die Landesbauordnungen, die in vielen Fällen die Anwendung der genannten DIN-Vorschriften zwingend vorschreiben. Ergänzend können technische Merkblätter des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) oder der Flachdachrichtlinien herangezogen werden. Diese enthalten ergänzende Hinweise, etwa zur Kombination von Notüberläufen mit Laubschutzgittern oder zur Belüftung von innenliegenden Abläufen. In denkmalgeschützten Gebäuden gelten oft Ausnahmen oder Sonderlösungen für Entwässerungseinrichtungen, die mit den zuständigen Behörden abzustimmen sind.
Was ist der Unterschied der DIN 1986-100 zu den anderen Normen?
Die DIN 1986-100 schließt die Lücke zwischen Gebäudeentwässerung und Grundstücksentwässerung und regelt technische Mindestanforderungen für Übergangsbereiche wie Balkone, Dachterrassen oder außenliegende Leitungen.
Die Normen im Vergleich
| DIN EN 12056 | DIN 18531 | DIN 1986-100 | |
|---|---|---|---|
| Geltungsbereich | Norm für Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden | Norm für Abdichtung von Dächern sowie Balkonen/Loggien/Terrassen | nationale Ergänzung zu DIN EN 12056/DIN EN 752 für Entwässerungsanlagen bis Grundstücksgrenze |
| behandelte Aspekte |
|
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für Balkone/Terrassen |
| Relevanz für Balkone | nur relevant, wenn das Balkonwasser direkt ins Gebäude geleitet wird | direkte Relevanz, da sie die abdichtende Schicht unter Balkonbelägen regelt | hohe Relevanz, die Norm regelt die Entwässerung von Balkonen/Loggien (Abläufe, Notüberläufe, Starkregen) |
| Schwerpunkt | Entwässerungstechnik im Gebäude | Abdichtung gegen Niederschlagswasser | Übergangsentwässerung (Balkone/Terrassen bis Grundstück) |
| nicht enthalten | keine Regeln zur Abdichtung | keine Regeln zur eigentlichen Entwässerung (Abläufe, Rohre etc.) | keine Regeln zu Rohrleitungsführung im Gebäudeinneren oder Abdichtung |
Im Praxisfall greifen meist alle 3 Normen ineinander. Eine fachgerechte Balkonplanung berücksichtigt alle gemeinsam, um Baumängel und Feuchteschäden zu vermeiden. Nur wenn alle relevanten Normen eingehalten werden, gilt ein Bauwerk als „nach dem Stand der Technik“ errichtet, was im Streitfall juristisch entscheidend sein kann. Lassen Sie am besten alle Entwässerungsplanungen für Balkone im Bestand durch einen Fachplaner prüfen, da sich die Normenlage in den letzten Jahren mehrfach geändert hat.
Wann wird eine Entwässerung baurechtlich gefordert?
Eine Entwässerung ist immer dann baurechtlich gefordert, wenn eine Beeinträchtigung angrenzender Bauteile, Grundstücke oder öffentlicher Flächen zu befürchten ist. Das gilt besonders für Balkone, Terrassen und Loggien, die nicht ins freie Gelände entwässern können. Die Landesbauordnungen der Bundesländer fordern die Ableitung von Niederschlagswasser in öffentliche Entwässerungssysteme oder eine gesicherte Versickerung auf dem Grundstück, beides setzt eine fachgerechte Entwässerung nach DIN 1986-100 voraus. Viele Kommunen geben in Bebauungsplänen oder örtlichen Satzungen zusätzliche Vorgaben zur Grundstücksentwässerung, die über die DIN hinausgehen.
Pflicht bei Neubauten
Bei Neubauten ist die Entwässerung fester Bestandteil der Balkon-Baugenehmigung und muss nachgewiesen und dokumentiert werden.
Nachrüstpflicht bei Umbauten
Wird ein Balkon nachträglich angebaut oder verändert, kann die zuständige Baubehörde eine Entwässerung verlangen, wenn durch die neue Situation Schäden entstehen könnten. Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind häufig Sonderlösungen nötig. Dennoch müssen auch diese Systeme funktional dem Stand der Technik entsprechen.
Wie erkenne ich, ob meine Entwässerung den Normen entspricht?
Ein Fachbetrieb oder Sachverständiger kann durch Sichtkontrolle, Gefällemessung und Prüfung der Ausführung feststellen, ob die Entwässerung DIN-konform ist. Dazu gehört auch die Kontrolle von Ablaufquerschnitten und Materialien.
Welche Anforderungen stellt die DIN 1986-100 an die Balkonentwässerung?
Die Anforderungen umfassen eine Vielzahl technischer Details. Zentrale Vorgaben sind:
- ein Mindestgefälle,
- Abdichtung bis in den Ablaufkörper,
- ein funktionierender Notüberlauf, wobei Hauptablauf und Notüberlauf hydraulisch unabhängig sein müssen,
- Türanschluss (Schwelle) muss höher liegen oder bei barrierefreien Lösungen besonders geschützt sein,
- Notüberläufe müssen frei sichtbar sein,
- Mindestquerschnitte nach DIN 1986-100 müssen eingehalten werden,
- Revisionsöffnungen bei innenliegenden Abläufen,
- Ablaufmindestmenge (die genaue Anzahl der Abläufe ergibt sich im Regelfall aus der Bemessung nach Regenspende, Abflussbeiwert, Leistungsfähigkeit eines Ablaufs und Tiefpunkte),
- freier Zugang zur Reinigung sowie
- geeignete Werkstoffe wie Edelstahl, Gusseisen oder Kunststoffe wie PE-HD.
Balkonentwässerung: die Vorschriften in der Übersicht
| Anforderung | Details nach DIN 1986-100 |
|---|---|
| Gefälle | 1 bis 2 Prozent (planmäßig zum Ablauf) |
| Anzahl Abläufe | ≥ 2 bei >100 m², gleichmäßig verteilt |
| Notüberlauf | Q_NOT = (r(5,100) – r(D,T) × C_S) × A / 10.000 l/s |
| Materialien | Edelstahl, Gusseisen, PE-HD (frost-/rückstausicher) |
| Zugang/Reinigung | freier Zugang, Revisionsöffnungen bei Innenabläufen |
| Bemessung | r(5,100) für Standort |
Diese Regeln gelten für Balkone/Loggien sowie für Dachflächen und ergänzen die DIN 18531 (Abdichtung).
Welche Materialien dürfen verwendet werden?
Für Abläufe, Rinnen und zugehörige Bauteile sind korrosionsbeständige, dauerhaft dichte und mechanisch geeignete Werkstoffe zu verwenden, die für den vorgesehenen Einsatz (Außenbereich, Frost, Reinigbarkeit, Anschluss an Abdichtung/Belag) geeignet und nach den einschlägigen Produktnormen beziehungsweise Herstellerangaben einsetzbar sind. In der Praxis werden dafür häufig Edelstahl, Gusseisen oder geeignete Kunststoffe verwendet. Die konkrete Auswahl richtet sich nach Konstruktion und Umgebungsbedingungen.
Wo liegt die Abgrenzung zwischen Balkonabläufen und Dachabläufen?
In der praktischen Entwässerungstechnik werden Balkonflächen häufig nach dem gleichen Grundprinzip wie Dächer entwässert. Über Dachabläufe oder speziell dafür ausgelegte Balkonabläufe wird das anfallende Regenwasser gesammelt und in die angeschlossenen Leitungen abgeführt. Balkonabläufe sind dabei konstruktiv oft so ausgeführt, dass sie niedrige Aufbauhöhen, Belagsanschlüsse und erhöhte Anforderungen an Geruchsverschluss und Reinigbarkeit berücksichtigen, während Dachabläufe typischerweise für größere Flächen und andere Dachaufbauten ausgelegt sind. Entscheidend ist in beiden Fällen, dass Ablaufposition, Anschlussdetails (z. B. Abdichtung/Flansch) und die Leistungsfähigkeit des Ablaufs zur jeweiligen Fläche passen, damit die Entwässerung auch bei stärkerem Regen oder sogar Jahrhundertregen zuverlässig funktioniert.
Welche Gefälleanforderungen sind bei der Balkonentwässerung einzuhalten?
Für eine funktionierende Balkonentwässerung ist das Gefälle der Fläche entscheidend. In der Baupraxis werden für begehbare Außenflächen häufig Gefälle in der Größenordnung von etwa 1 bis 2 Prozent geplant, sofern Konstruktion und Nutzung dies zulassen (maßgeblich sind die Anforderungen aus der Abdichtungs- und Detailplanung). Es sorgt dafür, dass das Regenwasser zuverlässig abfließt und keine Pfützen zurückbleiben, die bei Frost Schäden an Abdichtung und Konstruktion verursachen könnten. Neben dem Gefälle spielt auch die Wahl der Materialien eine Rolle, denn nur korrosionsbeständige Werkstoffe wie Edelstahl, Gusseisen oder spezielle Kunststoffe sind zulässig. In der Praxis werden Gefälleestriche oder keilförmig verlegte Dämmplatten eingesetzt, um eine gleichmäßige Neigung zu erreichen. Bei Sanierungen kommen oft Flüssigabdichtungen mit Gefällespachtelung zum Einsatz. Auch bei Holzbelägen oder Platten auf Stelzlagern muss das Wasser ablaufen können, üblicherweise über eine darunterliegende Entwässerungsebene. Die Gefälleprüfung erfolgt mit einer Wasserwaage oder Schlauchwaage, wobei Bautoleranzen akzeptabel sind, sofern der Abfluss gesichert bleibt.
Welche Arten von Abläufen dürfen verwendet werden und was ist hinsichtlich von Reinigung und Wartung zu beachten?
Für Balkone und Terrassen dürfen nur Abläufe aus korrosionsbeständigen Materialien wie Edelstahl, Gusseisen oder speziellen Kunststoffen eingesetzt werden. Entscheidend ist dabei nicht nur das Material, sondern auch die Einbaulage. Die Abläufe müssen so positioniert werden, dass Reinigung und Wartung jederzeit problemlos möglich sind.
Diese Entwässerungssysteme sind laut der DIN 1986-100 zulässig
- Standardabläufe für normale Regenlasten
- Abläufe mit integriertem Laubfangkorb, die sich besonders für Balkone in der Nähe von Bäumen eignen, um häufige Verstopfungen zu vermeiden
- zugängliche Leitungen und Abläufe zur Inspektion und Wartung
- Zugang durch Revisionsöffnungen für innenliegende Systeme
- Notüberläufe, die sicherstellen, dass Wasser auch bei einem verstopften Hauptablauf kontrolliert abfließen kann (eine Pumpe ist nur in Ausnahmefällen zulässig)
Die DIN 1986-100 fordert abhängig von der Fläche und Gefährdung zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie einen zweiten Ablauf oder Notüberlauf. Die konkrete Bemessung erfolgt nach der zu erwartenden Regenmenge und der Flächengröße. Werden Balkone an öffentliche Kanäle angeschlossen, ist zudem eine Rückstausicherung erforderlich, um zu verhindern, dass Wasser zurück in die Balkonfläche fließt. Die Norm unterscheidet übrigens nicht nur nach Größe, sondern auch nach Nutzung. Aufenthaltsbereiche wie Loggien haben strengere Anforderungen als offene Laubengänge.
Die Entwässerungssysteme im Überblick
| primäre Entwässerung (Hauptentwässerung) | sekundäre Entwässerung (Notentwässerung) |
|---|---|
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Die Ablaufarten in der Übersicht
| Entwässerungsart | Kategorie | Beschreibung/Einsatzbereich | typische Verwendung bei Balkonen/Loggien |
| Bodenabläufe | Hauptentwässerung | allgemeiner Begriff für alle Punkt- oder Linienabläufe im Boden | häufig bei klassischen Balkonen |
| Punktabläufe | Hauptentwässerung | einzelner Ablaufpunkt, benötigt umlaufendes Gefälle | Standard-Hauptentwässerung, vor allem bei kleineren Balkonen |
| Linienentwässerungen (Rinnen) | Hauptentwässerung | längliche Rinnenform, fasst Wasser über größere Breite | besonders wichtig an Türschwellen, bei barrierefreien Bauten oft Pflicht |
| Notüberläufe | Notentwässerung | sekundäre Entwässerung bei Verstopfung der Hauptentwässerung | Pflicht bei innenliegender Entwässerung |
| Speier (offener Notabfluss) | Notentwässerung | offener Auslauf durch die Brüstung, frei sichtbar | häufigste Form der Notentwässerung |
| Notabläufe mit freiem Auslauf | Notentwässerung | Notentwässerung über separaten Ablauf mit freiem Auslauf, nicht angeschlossen | Einsatz, wenn Speier nicht möglich ist |
Was gilt für innenliegende vs. außenliegende Entwässerung?
| innenliegende Entwässerung | außenliegende Entwässerung |
|---|---|
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Wann ist ein Notüberlauf erforderlich und in welcher Ausführung?
Ein Notüberlauf ist immer dann erforderlich, wenn ein verstopfter Hauptablauf zu einem Überfluten angrenzender Räume oder Bauteile führen könnte. Die DIN 1986-100 schreibt vor, dass bei Balkonen, Loggien oder Terrassen mit darunterliegenden beheizten Räumen grundsätzlich ein Notüberlauf vorgesehen sein muss. Er muss das gesamte Regenwasser ableiten können, das beim Versagen des Hauptablaufs anfällt. Die Ausführung kann über ein separates Rohrsystem, eine offene Rinne oder eine Überlauföffnung an der Brüstung erfolgen. Für barrierefreie Balkonübergänge gelten besondere Regeln. Nach DIN 18531/Flachdachrichtlinie muss die Abdichtung im Normalfall 15 Zentimeter über die Belagsoberkante geführt werden. Bei barrierefreien Übergängen (0 bis 2 Zentimeter) erlaubt die Norm dies nur, wenn durch unmittelbar davorliegende Rinnen die Entwässerung jederzeit sichergestellt ist.Wichtig ist, dass der Notüberlauf von außen erkennbar sein muss, um eine Verstopfung des Hauptablaufs rechtzeitig zu bemerken.
Die Fläche, die entwässert wird, bestimmt die Querschnittsgröße. Die erforderliche Größe des Notüberlaufs ergibt sich dabei aus der hydraulischen Bemessung (Regenspende, Abflussbeiwert, angeschlossene Fläche) und der gewählten Ausführung (Speier/freier Auslauf, Notablauf, Rinne). Gängig sind Rohrdurchführungen durch die Attika, Wandöffnungen oder spezielle Notabläufe mit sichtbarer Ausmündung.
Unterschied zwischen geschlossener und nicht geschlossener Balkonbrüstung
Bei Balkonen, Loggien oder Terrassen mit umlaufend geschlossener Aufkantung/Brüstung ist zusätzlich zur Hauptentwässerung eine Notentwässerung vorzusehen, damit bei Verstopfung oder außergewöhnlichem Regen kontrolliert Wasser abgeleitet werden kann. In der Praxis werden dafür Notüberläufe mit ausreichendem freiem Querschnitt eingesetzt. Häufig wird dabei als Mindestgröße ein lichter Durchmesser von 40 Millimeter für Notabläufe genannt. Entscheidend ist, dass die Notentwässerung so ausgebildet wird, dass sie im Ereignisfall sicher anspricht und schadlos abführt. Ist die Brüstung dagegen nicht geschlossen und kann Niederschlagswasser über eine ausreichend große freie Öffnung schadlos ablaufen, ergeben sich andere Randbedingungen als bei einer „eingefassten“ Fläche.
Darf Wasser aus dem Notüberlauf auf öffentliche Flächen laufen?
Das aus der Notentwässerung austretende Wasser muss sichtbar und schadlos abgeführt werden. Es darf keine Gefährdung (z. B. Rutsch-/Eisgefahr) verursachen und keine Bauteile unzulässig durchfeuchten. In der Regel wird eine Ableitung auf Flächen vorgesehen, die den Notwasseranfall vertragen, ohne Schäden oder Gefährdungen auszulösen. Ob und unter welchen Bedingungen eine Ableitung in Sonderfällen in Richtung öffentlicher Bereiche zulässig ist, richtet sich zusätzlich nach örtlichen Vorgaben (Satzungen, Verkehrssicherung) und der jeweiligen Ausführung.
Welche Ableitungen sind unzulässig?
Die Ableitung über Fassaden oder Fensterbänke ist unzulässig, es drohen Schäden am Wärmedämmverbundsystem und rechtliche Konsequenzen. Auch ein herabstürzender Wasserstrahl vom Notüberlauf auf Gehwege stellt eine Unfallgefahr dar, insbesondere im Winter und ist daher nicht erlaubt. Stattdessen sind gezielte Ablenkeinrichtungen nötig, auch um die Gefährdung Dritter zu vermeiden. Es gibt aber mögliche Sonderlösungen in manchen Fällen. In dicht bebauten Innenstädten kann beispielsweise eine Einleitung in eine separate Regenwasserleitung möglich sein. Hierfür ist aber zwingend eine Genehmigung der Kommune notwendig. Der ausführende Profibetrieb kann Ihnen alle wichtigen Fragen rund um die Anwendung der Normen in Ihrem speziellen Fall beantworten.
Was passiert bei Verstoß gegen die DIN 1986-100?
Ein Verstoß gegen die geltenden Normen zur Entwässerung, insbesondere gegen die Vorgaben der DIN 1986-100, kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Denn wer gegen die Anforderungen der Norm verstößt, riskiert nicht nur Feuchtigkeits- und Frostschäden, sondern unter Umständen auch Gewährleistungsverluste bei Baumängeln. In erster Linie haftet der verantwortliche Planer oder Unternehmer für daraus entstehende Schäden. Kommt es infolge einer fehlerhaften oder unzureichenden Entwässerung zu einem Wasserschaden, kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen, da die Ausführung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Zusätzlich kann der Auftraggeber eine Mängelrüge gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) aussprechen, was Nachbesserungen oder im schlimmsten Fall eine vollständige Rückbaupflicht nach sich ziehen kann. Darüber hinaus drohen je nach kommunaler Satzung Bußgelder, hauptsächlich, wenn Wasser aus Notüberläufen oder anderen Entwässerungselementen unzulässig auf öffentliche Flächen eingeleitet wird.
Wie wird eine Balkonentwässerung normgerecht umgesetzt? [Schritt-für-Schritt-Anleitung]
- Fläche bestimmen und Bemessungsregenspende ermitteln: Grundlage für alle weiteren Berechnungen anhand des Belastungsmodells Regen
- zulässige Entwässerungssysteme prüfen: Abklärung der technischen und baulichen Rahmenbedingungen
- Hauptentwässerung dimensionieren: Anzahl und Querschnitt der Abläufe berechnen
- Notentwässerung bemessen: Auslegung eines zweiten Ablaufs oder Notüberlaufs mit freiem Auslauf nach außen
- Ablaufpositionen und Gefälle festlegen: Positionierung der Entwässerungselemente unter Berücksichtigung des erforderlichen Gefälles von bis zu 2 Prozent
- Materialien und Abläufe auswählen: korrosionsbeständige Werkstoffe gemäß DIN wählen
- Abdichtungsanschlüsse ausführen: baulicher Anschluss nach DIN 18531 mit fachgerechter Flanschanbindung
- Frostsicherheit prüfen: Sicherstellung frostfreier Verlegung oder entsprechender Schutzmaßnahmen
- Wartungszugänglichkeit sicherstellen: Zugänglichkeit für Reinigung und Inspektion gewährleisten
- Dokumentation und Wartungskonzept erstellen: vollständige Unterlagen für Betrieb und Instandhaltung
Wie läuft die Planung nach DIN 1986-100 ab?
- Architekten erstellen die Gesamt- und Detailplanung, koordinieren alle Gewerke und berücksichtigen die relevanten Normen.
- Bauingenieure planen statische und konstruktive Details wie Gefälle, Aufbau und Anschlüsse.
- HLS-Fachplaner berechnen die Haupt- und Notentwässerung nach DIN 1986-100 und legen Ablaufgrößen, Leitungen und Notüberläufe fest.
Typische Planungsfehler bei der Balkonentwässerung
- kein Notüberlauf trotz innenliegender Entwässerung
- Notüberlauf zu niedrig
- Wasser läuft auf Fassade ab
- Gefälle zu gering
- Ablauf zu klein oder falsch positioniert
- barrierefreie Türanschlüsse ohne Rinne
- fehlender Laubschutz
- Abdichtung nicht bis in den Ablauf geführt
- keine Revisionsmöglichkeit
Wie aktuell ist die DIN 1986-100?
Bisher ist die neue DIN 1986-100 (2025) nur als Norm-Entwurf veröffentlicht worden, nicht als endgültige, verbindliche Norm. Am 2. Mai 2025 wurde der überarbeitete Entwurf „DIN 1986-100:2025-06“ im Norm-Entwurfs-Portal des DIN veröffentlicht, inklusive fachlicher Neuerungen und struktureller Überarbeitungen. Interessierte können den Entwurf einsehen und bis zu einer festgelegten Frist Kommentare oder Einsprüche einreichen. Nach Abschluss der Einspruchs- und Kommentierungsphase werden die Rückmeldungen vom zuständigen Normenausschuss geprüft und gegebenenfalls in die nächste Fassung eingearbeitet. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der finalen Ausgabe ist öffentlich nicht verbindlich zugesichert. Bis dahin gilt die Ausgabe 2016 fort. Der Entwurfsstatus zeigt also nur die wahrscheinlichen Änderungen und die Richtung der Novellierung, ist aber (noch) nicht als verbindliche Norm anzuwenden.
Folgende Änderungen sind vorgesehen:
- Balkone, Loggien, Laubengänge und Terrassen müssen Entwässerung und Notentwässerung gemeinsam für das Jahrhundertregenereignis r(5,100) über 5 Minuten dimensionieren.
- Bei schwellenlosen Übergängen trägt allein die Notentwässerung diese Last; Anschluss an Dachfallleitungen bleibt unter Auflagen erlaubt (Aufhebung des 2016-Verbots).
- Notentwässerung kann in Verdichtungsgebieten auf Nachbar- oder öffentliche Flächen abgeleitet werden.
- Neue Rückstauebene und optimierte Bodenabläufe (<50 mm Sperrwasser) gelten für Abläufe unter Rückstauebene, inklusive Balkone. Das greift aber nur bei Abläufen mit direktem Anschluss an die Kanalisation (Geruchsstopp). Bei freien Ausläufen ist kein Geruchsverschluss nötig.
- Belüftungs- und Fallleitungsregeln wirken sich auf Anschlüsse aus, zum Beispiel bei Verziehungen oder Sammelleitungen. Diese Regeln verhindern Unterdruck und Geruchsübertragung bei Balkonentwässerung.
Welche Rolle spielt der Brandschutz?
Derzeit müssen Rohre und Durchbrüche in Entwässerungsanlagen der DIN 1986-100 (2016) grundsätzlich feuerbeständig sein, damit Feuer sich nicht durch Wände oder Decken ausbreiten kann, vor allem in Mehrfamilienhäusern, wo Rohre Brandwände passieren. Das bedeutet, Abdichtungen und Materialien müssen hitzebeständig sein, wie es die Bauordnungen vorschreiben. Im neuen Entwurf (2025-06) ändert sich daran wenig Grundsätzliches, aber der Abschnitt wird klarer an aktuelle Gesetze wie die Musterbauordnung angepasst. Es gibt genauere Hinweise zu feuerhemmenden Rohren und Dichtungen an Brandwänden, plus erweiterte Materiallisten.
Diese 5 Dinge sollten Sie beachten
- Nutzen Sie genaue Geräte bei der Fertigstellung des Belags, um sicherzustellen, dass das Gefälle gleichmäßig verläuft. Kleine Unebenheiten fallen oft erst auf, wenn Pfützen stehen und dann ist es zu spät.
- Denken Sie bereits bei der Balkongestaltung an Elemente wie Blumentöpfe, Windschutz oder Möbel. Selbst minimaler Versatz kann Wasser an bestimmten Stellen stauen, die Entwässerung muss diese „Hindernisse“ berücksichtigen.
- Für größere Balkone oder Dachterrassen lohnt es sich, bei der Planung digitale Sensoren oder einfache Kontrollsysteme vorzusehen, die Wasserstau erkennen. So lassen sich potenzielle Schäden erkennen, bevor sie auftreten, ein Schritt weit über die Norm hinaus, der sich gerade bei aufwendigen Projekten lohnt.
- Bei kälteren Klimazonen kann stehendes Wasser am Ablauf oder in Rinnen gefrieren. Eine Einbindung von frostresistenten Materialien reduziert langfristig Frostschäden.
- Wasser, das durch Metall- oder Kunststoffrohre abfließt, kann störende Geräusche verursachen. Sie können dem bereits bei der Montage vorbeugen, indem Sie geräuschdämpfende Dichtungen oder Rohrhalterungen von Anfang an mit einplanen.
Fazit
Für Balkone ist nach DIN 1986-100 im jeweiligen Abschnitt zur Entwässerung festgelegt, dass der Regenwasserabfluss nicht nach Gefühl, sondern über eine nachvollziehbare Bemessung zu bestimmen ist. Dabei wird ermittelt, welche Regenmenge bei einem angesetzten Bemessungsregen von der Balkonfläche abfließt und welche Ablauf- und Leitungsquerschnitte dafür erforderlich sind. Ziel ist, dass die Regenentwässerungsanlagen (Abläufe, Leitungen und ggf. Notentwässerung) das anfallende Wasser sicher aufnehmen und ableiten können, ohne dass es zu unkontrolliertem Aufstau oder Wassereintritt in angrenzende Bauteile kommt. Die DIN 1986-100 ist also die maßgebliche Norm für eine fachgerechte, sichere und nachhaltige Balkonentwässerung. Sie schützt Gebäude effektiv vor Feuchtigkeitsschäden, regelt technische Details von Gefälle über Ablaufanzahl bis zur Notentwässerung und gilt für zahlreiche Außenflächen wie Terrassen, Loggien und Dachterrassen. Wer die Anforderungen der Norm umsetzt, vermeidet nicht nur teure Bauschäden, sondern erfüllt auch die rechtlichen Anforderungen der Landesbauordnungen. Besonders wichtig ist die Zusammenarbeit mit Fachplanern, da viele Regelungen ineinandergreifen und bereits bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Normgerechte Entwässerung ist eine essenzielle Schutzmaßnahme für jedes Bauwerk.
DIN 1986-100: Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn keine Notentwässerung vorhanden ist?
Fehlt ein Notüberlauf, kann ein verstopfter Hauptablauf zu einem Rückstau führen. Das Regenwasser sammelt sich auf dem Balkon, tritt über Schwellen oder Fugen in angrenzende Räume ein und verursacht massive Schäden. In solchen Fällen haften Planer oder Bauherren für fehlerhafte Ausführung.
Welche Fachleute sollten bei der Planung hinzugezogen werden?
Architekten, Fachplaner für Haustechnik sowie Bauingenieure mit Erfahrung arbeiten im Bereich Entwässerungssysteme zusammen. Auch Dachdecker oder Sanitärbetriebe können je nach Objekt beteiligt werden.
Darf Regenwasser vom Balkon direkt auf den Rasen laufen?
Regenwasser dafür nur dann vom Balkon direkt in den Garten laufen, wenn keine Gefahr für angrenzende Bauteile oder Nachbargrundstücke besteht. Die DIN fordert eine geregelte Ableitung oder Versickerung. Besonders bei befestigten oder geneigten Flächen ist eine direkte Ableitung ins Erdreich meist nicht zulässig.
Quellen
[1] von Entwässerungsanlagen, P. U. A. (o. J.). Die neue Norm DIN 1986-100. Izeg.de. Abgerufen 7. Januar 2026, von https://www.izeg.de/fileadmin/technische_informationen/1-1_Tech-Info_Die_neue_Norm_DIN_1986-100.pdf.
[2] „BVA – Aktuelles – Freie KOSTRA-DWD-Tabellen auf openko.de“. Bund.de, www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Behoerden/Beratung/OpenData/Aktuelles/2022/221209_gstb_openko.html. Zugegriffen 12. Januar 2026.
[3] Bdla.de. Abgerufen 7. Januar 2026, von https://www.bdla.de/de/dokumente/bundesverband/publikationen/718-bdla-broschuere-ueberflutungsnachweis-2020/file.