Auch im Metallbau und in anderen handwerklichen Gewerken ist die Einhaltung der GoBD ein nicht zu unterschätzender Teil der Buchhaltung. Neben einer klaren Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben betrifft das auch die Kassenführung und die digitale Archivierung. Grundlage für eine regelkonforme Finanzbuchhaltung sind die “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff”.
GoBD im betrieblichen Alltag verstehen
Die GoBD gelten für alle Unternehmer, die steuerlich relevante Aufzeichnungen führen. Sie legen fest, wie Daten, Belege und Dokumente aufbewahrt und zugänglich gemacht werden.
Dass Buchungen, Kassenvorgänge und digitale Belege nachvollziehbar sind, ist dementsprechend unerlässlich. Jede Zahlung, jeder Verkauf und jede Ausgabe im Betrieb sollten so dokumentiert werden, dass der Vorgang im Nachhinein lückenlos überprüfbar ist.
Im Metallbau, wo Materialbeschaffung, Werkstattverkäufe und Baustellenabrechnungen täglich anfallen, sorgt ein klares System für Sicherheit. Eine Buchhaltungssoftware für Handwerker unterstützt bei der strukturierten Ablage und der digitalen Archivierung. Sie erleichtert es nämlich, Aufzeichnungen GoBD-konform zu führen, Belege revisionssicher zu speichern und Zugriffe zu dokumentieren. Das spart Zeit im Alltag und reduziert Fehlerquellen bei steuerlichen Prüfungen.
Ordnung in der Kassenführung
Bargeschäfte gehören in vielen Metallbaubetrieben weiterhin zum Alltag. Ladenkassen, Werkstattverkäufe oder Barzahlungen bei Montagen erfordern jedoch eine konsequente Aufzeichnung. Jede Einnahme sollte unbedingt einzeln erfasst werden; Summen oder Tagesberichte reichen hingegen nicht aus, wenn Einzelbeträge nicht mehr nachvollziehbar sind.
Auch elektronische Kassensysteme unterliegen strengen Anforderungen. Alle Kassendaten sind unverändert zu speichern und müssen im Bedarfsfall elektronisch auswertbar bleiben. Zudem verlangt die Finanzverwaltung, dass Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sind. Die sogenannte TSE schützt hier vor nachträglicher Manipulation. Ergänzend wird eine Verfahrensdokumentation erwartet, in der die Funktionsweise des Kassensystems, die Datensicherung und die Verantwortlichkeiten beschrieben werden. Dadurch lässt sich bei einer Prüfung nachvollziehen, wie der Betrieb seine Kassenführung organisiert.
Aufbewahrungspflichten im Überblick
Unternehmen im Metallbau sind verpflichtet, ihre Unterlagen je nach Dokumentenart sechs bis zehn Jahre lang zu archivieren. Das betrifft neben Rechnungen und Kontoauszügen auch Lieferscheine, Angebote, Montageprotokolle und digitale Belege. Die Fristen beginnen jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist.
Digitale Dokumente sind im Originalformat zu speichern, Papierbelege dürfen hingegen eingescannt werden, wenn der Scan den Anforderungen an Lesbarkeit und Unveränderbarkeit entspricht.
Damit eine digitale Ablage anerkannt bleibt, sind technische und organisatorische Regeln einzuhalten. Alle Daten sollten dabei lesbar, zugänglich und vollständig sein. Regelmäßige Kontrollen der Archivierungssysteme helfen, Lücken frühzeitig zu erkennen und zu schließen. Ein klar strukturiertes Ordnersystem erleichtert zudem den schnellen Zugriff auf benötigte Unterlagen. Außerdem sollten Mitarbeiter im Umgang mit digitalen Belegen geschult werden, um fehlerfreie Abläufe sicherzustellen.
Digitale Prozesse im Handwerksbetrieb
Ein strukturiertes Buchhaltungs- und Archivierungssystem ist längst Standard in zeitgemäß arbeitenden Handwerksbetrieben. Im Metallbau kommen beispielsweise häufig Programme zum Einsatz, die Angebote, Rechnungen und Zahlungseingänge automatisch verknüpfen. Dabei ist ausschlaggebend, dass jede Änderung im System protokolliert wird. Nur so bleibt schließlich nachvollziehbar, wer einen Datensatz bearbeitet hat.
Auch bei der Kassenführung hilft digitale Technik, denn Systeme mit integrierter TSE speichern Transaktionen automatisch. Dabei sollten Betriebe regelmäßig prüfen, ob alle Geräte aktuell sind und die Software auf dem neuesten Stand ist. Durch klare Zuständigkeiten im Betrieb, zum Beispiel für Buchführung, Kasse und Datenpflege, bleibt die Verantwortung eindeutig geregelt.
Typische Fehler in der Praxis vermeiden
Nachlässigkeit oder unklare Abläufe führen häufig zu Beanstandungen im Verlauf einer Betriebsprüfung. Meist fehlen vollständige Kassenberichte oder es gibt keine Verfahrensdokumentation. Manchmal werden Belege doppelt gespeichert oder zu früh gelöscht. Auch das Ausdrucken digitaler Belege ohne Originalspeicherung gilt als Verstoß. Ein weiteres Problem entsteht, wenn elektronische Kassendaten nicht regelmäßig gesichert werden.
Folgende Maßnahmen helfen dabei, typische Fehler in der Kassenführung und Buchhaltung zu vermeiden.
- Alle Einnahmen und Ausgaben täglich erfassen und belegen
- Kassendaten unverändert speichern und regelmäßig sichern
- Digitale Belege im Originalformat archivieren
- Verfahrensdokumentation aktuell halten
- Zugriffsrechte im Betrieb klar regeln
Ein sinnvoll angelegtes internes Kontrollsystem minimiert das Risiko von Beanstandungen. Verantwortliche sollten sich zudem regelmäßig mit ihrem Steuerberater oder ihrer Fachkraft für Buchhaltung abstimmen, um Prozesse aktuell zu halten.
Praktische Umsetzung im Werkstattalltag
Viele Betriebe setzen auf eine Kombination aus elektronischer Kasse, digitalem Belegarchiv und zeitgemäßer Buchhaltungssoftware. Diese Struktur schafft Transparenz und reduziert den Aufwand bei Prüfungen.
Frühzeitig einheitliche Abläufe zu etablieren, spart im Tagesgeschäft obendrein Zeit und stellt sicher, dass Zahlen nachvollziehbar bleiben. Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter, eine aktuelle Verfahrensdokumentation und ein bewusster Umgang mit Daten schaffen weiterhin Ordnung und Übersicht im Betrieb.
Fazit
Die Einhaltung der GoBD ist für Metallbaubetriebe und andere Handwerksunternehmen essenziell, um eine ordnungsgemäße Buchführung, Kassenführung und digitale Archivierung sicherzustellen.
Durch den Einsatz moderner Buchhaltungssoftware, elektronischer Kassensysteme mit TSE und klar strukturierter Ablage lassen sich Fehlerquellen minimieren, Arbeitsabläufe effizient gestalten und Prüfungen reibungslos bewältigen.
Klare Zuständigkeiten, regelmäßige Schulungen und die konsequente Dokumentation von Belegen und Prozessen schaffen Transparenz, Rechtssicherheit und langfristige Stabilität im Betrieb.
FAQ zum Thema
Was sind die GoBD und für wen gelten sie?
Die GoBD („Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form“) legen fest, wie Daten, Belege und Dokumente steuerlich korrekt aufbewahrt und zugänglich gemacht werden müssen. Sie gelten für alle Unternehmer, die steuerlich relevante Aufzeichnungen führen.
Wie müssen Bargeschäfte und Kassenaufzeichnungen dokumentiert werden?
Alle Einnahmen müssen einzeln erfasst und belegt werden. Elektronische Kassensysteme benötigen eine TSE und eine aktuelle Verfahrensdokumentation. Tagesberichte oder Summenlisten ohne Nachweis einzelner Transaktionen sind nicht ausreichend.
Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?
Je nach Dokumentenart müssen Unterlagen sechs bis zehn Jahre archiviert werden, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Digitale Dokumente müssen im Originalformat gespeichert, Papierbelege dürfen eingescannt werden, wenn die Lesbarkeit und Unveränderbarkeit gewährleistet ist.
Welche Vorteile bieten digitale Buchhaltung und Archivierung?
Digitale Systeme ermöglichen eine strukturierte Ablage, revisionssichere Speicherung, automatische Verknüpfung von Angeboten, Rechnungen und Zahlungseingängen sowie nachvollziehbare Protokollierung von Änderungen. Sie reduzieren Fehlerquellen und erleichtern Prüfungen.
Welche typischen Fehler sollten vermieden werden?
Häufige Fehler sind fehlende oder unvollständige Kassenberichte, nicht aktuelle Verfahrensdokumentationen, doppelte oder zu früh gelöschte Belege, Ausdrucke ohne Originalspeicherung und unzureichende Datensicherung elektronischer Kassendaten.